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In der heutigen Zeit gewinnen naturheilkundliche Therapieformen zusehends an Bedeutung, sowohl im Human – wie auch im Veterinärbereich.

Der Wunsch nach sanften Behandlungsmethoden führt Tierhalter immer häufiger in die Praxis eines Tierheilpraktikers.
Dieser behandelt das Tier ganzheitlich, dass heißt krank sind nicht nur einzelne Bereiche wie z. B. Augen, Ohren, Haut, Atmungstrakt, Bewegungsapparat usw. - krank ist immer das ganze Tier. Er sucht nach den Ursachen, die zur Auslösung der verschiedenen Symptome geführt haben.
Naturheilkundliche Behandlungen regen die Selbstheilungskräfte des Organismus an und stabilisieren die körpereigene Abwehr. Sie verstehen sich als Reiz- und Regulationstherapien.
Die Naturheilkunde kann in vielen Fällen die tierärztliche Behandlung ergänzen, manchmal ist sie auch als Alternative anzusehen.
Gerade auf dem Gebiet der chronischen Erkrankungen kann eine geeignete naturheilkundliche Behandlung eine deutliche Besserung, manchmal sogar Heilung herbeiführen.

Die Tätigkeit des Tierheilpraktikers unterliegt dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz und wird durch Amtstierärztliche Kontrollen überprüft.
Der Tierheilpraktiker darf keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel anwenden (z. B. Antibiotika, Kortikoide, zahlreiche Antiparasitika usw.), keine Impfungen vornehmen und keine Eingriffe durchführen, die nach dem Tierschutzgesetz nur unter Narkose zulässig sind.