- Berufsbild -
In der heutigen Zeit gewinnen naturheilkundliche Therapieformen zusehends an Bedeutung,
sowohl im Human – wie auch im Veterinärbereich.
Der Wunsch nach sanften Behandlungsmethoden führt
Tierhalter immer häufiger in die Praxis eines Tierheilpraktikers.
Dieser behandelt das Tier ganzheitlich, dass heißt krank
sind nicht nur einzelne Bereiche wie z. B. Augen, Ohren, Haut, Atmungstrakt,
Bewegungsapparat usw. - krank ist immer das ganze Tier. Er sucht nach den
Ursachen, die zur Auslösung der verschiedenen Symptome geführt haben.
Naturheilkundliche Behandlungen regen die
Selbstheilungskräfte des Organismus an und stabilisieren die körpereigene
Abwehr. Sie verstehen sich als Reiz- und Regulationstherapien.
Die Naturheilkunde kann in vielen Fällen die tierärztliche
Behandlung ergänzen, manchmal ist sie auch als Alternative anzusehen.
Gerade auf dem Gebiet der chronischen Erkrankungen kann
eine geeignete naturheilkundliche Behandlung eine deutliche Besserung, manchmal
sogar Heilung herbeiführen.
Die Tätigkeit des Tierheilpraktikers unterliegt dem
Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz und wird durch
Amtstierärztliche Kontrollen überprüft.
Der Tierheilpraktiker darf keine verschreibungspflichtigen
Arzneimittel anwenden (z. B. Antibiotika, Kortikoide, zahlreiche Antiparasitika
usw.), keine Impfungen vornehmen und keine Eingriffe durchführen, die nach dem
Tierschutzgesetz nur unter Narkose zulässig sind.